GARANTIE 3 Erweiterung des Technischen Service Bis zu 5000 Euro GRPDDE5000
GARANTIE 3 Erweiterung des Technischen Service Bis zu 5000 Euro GRPDDE5000

GARANTIE 3 Erweiterung des Technischen Service Bis zu 5000 Euro

Erweiterung des Service für technische Unterstützung, die auf die Fortsetzung der Garantiezeit des Herstellers durch Reparatur und / oder Austausch der Waren abzielt, oder, falls die Reparatur und / oder der Austausch nicht möglich sind, wird der Kaufpreis abzüglich a zurückerstattet Prozentsatz bezogen auf das Alter des Vermögenswerts, wie unten beschrieben.

Der Assistenzdienst wird auf die gleiche Weise und unter den gleichen Bedingungen erbracht, die in der vom Hersteller ausgestellten und zum Zeitpunkt des Kaufs der Waren gültigen Original-Garantiebescheinigung angegeben sind. Für den Fall, dass der Hersteller der Ware kein Garantiezertifikat zur Verfügung stellt, wird auf die Garantiebedingungen auf der Website des Herstellers oder auf einer anderen Plattform verwiesen.

Die Reparatur eines einzelnen Eingriffs während der Gültigkeitsdauer dieser Verlängerung kann keine höheren Kosten verursachen als die im Zertifikat vorgesehenen in Höhe von 5000,00 €.

199,00 €
Bruttopreis | Versand inklusive
GARANTIE 3 Erweiterung des Technischen Service Bis zu 250 Euro
119,00 €
Verlängern Sie den technischen Service nach Ablauf der standardmäßigen 24-monatigen Garantie um weitere 3 Jahre. | Info

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G3PDDE5000

Sicherheitshinweise und gesetzliche Bestimmungen
 

1. Installations- und Qualifikationsanforderungen

ACHTUNG: Um Personenschäden, Gesundheitsrisiken und Sachschäden zu vermeiden, dürfen Installation, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Reparatur ausschließlich durch autorisiertes Fachpersonal (zertifizierte Heizungsfachbetriebe oder Installateure) durchgeführt werden!

2. Elektrischer Anschluss und Leistung

Die Installation von elektrischen Geräten mit einem Drehstromanschluss (3~/400V), d. h. nicht steckerfertigen Geräten, muss durch einen eingetragenen Fachbetrieb erfolgen.

  • Bei der Erstinstallation eines Gerätes mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist eine vorherige Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers erforderlich.

3. F-Gase-Verordnung (Fluorierte Treibhausgase)

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) darf die Installation von Klimageräten und Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Der Käufer verpflichtet sich, die Installation ausschließlich durch Personal mit gültigem Sachkundenachweis durchführen zu lassen.

4. Bestimmungsgemäße Verwendung

Bitte beachten Sie die beiliegenden Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt- und Systemzertifizierungen für alle Anlagenkomponenten.

  • Wärmeerzeuger: Es darf nur die für das jeweilige Heizsystem zugelassene Abgastechnologie verwendet werden.

  • Wartung: Die bestimmungsgemäße Verwendung schließt die Einhaltung der in den Dokumenten genannten Inspektions- und Wartungsintervalle ein. Eine Nichtbeachtung kann zum Erlöschen der Garantie und zu Sicherheitsrisiken führen.

5. Entsorgung und Umweltschutz (ElektroG)

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Altgeräte nicht im Hausmüll entsorgt werden.

  • Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass der Endnutzer gesetzlich verpflichtet ist, Altgeräte einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen (z. B. kommunale Sammelstellen).

6. Geltende Normen und Richtlinien

Alle Arbeiten müssen unter Einhaltung der aktuellen DIN-, VDE- und DVGW-Richtlinien, der Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften durchgeführt werden.

 
An wen richtet sich die Förderung?
Die staatlichen Zuschüsse richten sich an private Immobilieneigentümer, Vermieter sowie Unternehmen, die ihre alte Heizungsanlage gegen moderne, effiziente Lösungen wie Wärmepumpen austauschen möchten.

Ihre Vorteile im Jahr 2026: Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie erhebliche Teile Ihrer Investitionskosten zurückerhalten:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe.

  • Effizienz-Bonus: Zusätzlich 5 % bei Verwendung natürlicher Kältemittel (z. B. Propan R290).

  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Ein Extra-Zuschuss für den schnellen Austausch alter fossiler Heizungen.

  • Maximale Förderung: Insgesamt ist eine Förderung von bis zu 70 % der Gesamtkosten möglich (gedeckelt auf maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit).

Was wird gefördert?

  • Installation von Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser).

  • Austausch von Gas- oder Ölheizungen durch hybride oder vollelektrische Systeme.

  • Heizungsoptimierung bestehender Anlagen.

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