GARANTIE 3 Erweiterung des Technischen Service Bis zu 250 Euro GRPDDE250
GARANTIE 3 Erweiterung des Technischen Service Bis zu 250 Euro GRPDDE250

GARANTIE 3 Erweiterung des Technischen Service Bis zu 250 Euro

Erweiterung des Service für technische Unterstützung, die auf die Fortsetzung der Garantiezeit des Herstellers durch Reparatur und / oder Austausch der Waren abzielt, oder, falls die Reparatur und / oder der Austausch nicht möglich sind, wird der Kaufpreis abzüglich a zurückerstattet Prozentsatz bezogen auf das Alter des Vermögenswerts, wie unten beschrieben.

Der Assistenzdienst wird auf die gleiche Weise und unter den gleichen Bedingungen erbracht, die in der vom Hersteller ausgestellten und zum Zeitpunkt des Kaufs der Waren gültigen Original-Garantiebescheinigung angegeben sind. Für den Fall, dass der Hersteller der Ware kein Garantiezertifikat zur Verfügung stellt, wird auf die Garantiebedingungen auf der Website des Herstellers oder auf einer anderen Plattform verwiesen.

Die Reparatur eines einzelnen Eingriffs während der Gültigkeitsdauer dieser Verlängerung kann keine höheren Kosten verursachen als die im Zertifikat vorgesehenen in Höhe von 250,00 €.

119,00 €
Bruttopreis | Versand inklusive
Verlängern Sie den technischen Service nach Ablauf der standardmäßigen 24-monatigen Garantie um weitere 3 Jahre. | Info

Verfügbar

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GARANTIE3 ist der Service für technische Unterstützung, der darauf abzielt, die Garantiezeit des Herstellers durch Reparatur und / oder Austausch der Waren fortzusetzen.

Dies ist ein zu aktivierender virtueller Gutschein, der an die zum Zeitpunkt der Bestellung eingegebene E-Mail-Adresse gesendet wird

ALLGEMEINE DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN

VERORDNUNG

GARANTIE3 ist der technische Kundendienst, der darauf abzielt, die Garantiezeit des Herstellers durch die Reparatur und / oder den Austausch der Waren fortzusetzen. Falls die Reparatur und / oder der Austausch nicht möglich sind, wird der Kaufpreis zurückerstattet um einen Prozentsatz reduziert, der sich auf das Alter der Immobilie bezieht.

AKTIVIERUNG

Die Aktivierung von GARANTIE3 kann ONLINE unter www.garantie3.de oder physisch durch Ausfüllen des vollständigen Verlängerungszertifikats, Senden einer Kopie des Kaufdokuments und, falls vorhanden, der vom Hersteller ausgestellten Originalgarantie per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. an die auf dem Zertifikat angegebene Adresse, spätestens ein Jahr nach dem Kaufdatum des Produkts. Durch Aktivierung von GARANTIE3 kann die Business Company S.p.A. garantiert dem Kunden die Fortsetzung der vom Hersteller angebotenen Garantie durch Reparatur und / oder Austausch der Ware innerhalb der Grenzen, die in den allgemeinen Bedingungen festgelegt sind, die im Zertifikat angegeben und auf der Website www.garantie3.de beschrieben sind.

DAUER UND WIRKSAMKEIT

GARANTIE3 zielt auf die Fortsetzung der Garantiezeit des Herstellers für 3 Jahre ab und hat das unten angegebene Startdatum:

- Der GARANTIE3-Dienst beginnt am ersten Tag nach Ablauf der gesetzlichen Garantie.

- Für jedes im Zertifikat angegebene Gerät / Produkt kann der GARANTIE3-Service nicht länger als den 60. Monat nach dem Kauf des Produkts selbst dauern.

LIEFERMODUS

Der Assistenzdienst wird auf die gleiche Weise und unter den gleichen Bedingungen erbracht, die in der vom Hersteller ausgestellten und zum Zeitpunkt des Kaufs der Waren gültigen Original-Garantiebescheinigung angegeben sind. Für den Fall, dass der Hersteller der Ware kein Garantiezertifikat zur Verfügung stellt, wird auf die Garantiebedingungen auf der Website des Herstellers oder auf einer anderen Plattform verwiesen.

Die Reparatur eines einzelnen Eingriffs während der Gültigkeitsdauer dieser Verlängerung kann keine höheren Kosten verursachen als die im Zertifikat vorgesehenen, die 500,00 / 1000,00 / 2000,00 / 5000,00 Euro (je nach Typ) betragen des gewählten Zertifikats).

Alle Schäden und Ausfälle, die bereits von der Garantie des Originalherstellers ausgeschlossen sind und in jedem Fall durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden oder durch normalen Verschleiß der Komponenten verursacht wurden, sind vom Kundendienst ausgeschlossen.

Für den Fall, dass diese letzte Hypothese auftritt, ist Business Company S.p.A. wird umgehend einen Kostenvoranschlag für Reparaturen mitteilen.

Für die Reparatur des Produkts ist vom Kunden kein Selbstbehalt zu zahlen.

Während der Gültigkeitsdauer der gesetzlichen Garantie hat die Business Company S.p.A. bietet Kunden Informationsdienste an, die auf die korrekte Nutzung derselben abzielen.

Ab dem ersten Tag nach Ablauf der gesetzlichen Garantie kann der Kunde das Produkt mit Garantie3 ohne zusätzliche Kosten reparieren.

Für den Fall, dass das Produkt nicht reparierbar ist, schlägt Guarantee3 vor, den Kaufwert des Produkts zu ersetzen oder zu erstatten, wobei für jedes Jahr ein Prozentsatz von 10% vom Kaufwert abgezogen wird.

REGELN IN PRÄSENZ DES AUSFALLS

Zum Zeitpunkt des Geräteausfalls muss der Kunde ab dem Ende der gesetzlichen Garantie eine Verbindung zur Website www.garantie3.de herstellen oder eine E-Mail an die folgende Adresse schreiben:  oder die gebührenfreie Nummer 0800-1844602 kontaktieren (von Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr), um ihre persönlichen Daten und die Details des Garantiezertifikats3 mitzuteilen; Der Kundendienst überprüft die Richtigkeit und teilt dem Kunden die Methoden und Bedingungen für die Reparatur des Produkts mit.

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Sicherheitshinweise und gesetzliche Bestimmungen
 

1. Installations- und Qualifikationsanforderungen

ACHTUNG: Um Personenschäden, Gesundheitsrisiken und Sachschäden zu vermeiden, dürfen Installation, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Reparatur ausschließlich durch autorisiertes Fachpersonal (zertifizierte Heizungsfachbetriebe oder Installateure) durchgeführt werden!

2. Elektrischer Anschluss und Leistung

Die Installation von elektrischen Geräten mit einem Drehstromanschluss (3~/400V), d. h. nicht steckerfertigen Geräten, muss durch einen eingetragenen Fachbetrieb erfolgen.

  • Bei der Erstinstallation eines Gerätes mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist eine vorherige Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers erforderlich.

3. F-Gase-Verordnung (Fluorierte Treibhausgase)

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) darf die Installation von Klimageräten und Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Der Käufer verpflichtet sich, die Installation ausschließlich durch Personal mit gültigem Sachkundenachweis durchführen zu lassen.

4. Bestimmungsgemäße Verwendung

Bitte beachten Sie die beiliegenden Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt- und Systemzertifizierungen für alle Anlagenkomponenten.

  • Wärmeerzeuger: Es darf nur die für das jeweilige Heizsystem zugelassene Abgastechnologie verwendet werden.

  • Wartung: Die bestimmungsgemäße Verwendung schließt die Einhaltung der in den Dokumenten genannten Inspektions- und Wartungsintervalle ein. Eine Nichtbeachtung kann zum Erlöschen der Garantie und zu Sicherheitsrisiken führen.

5. Entsorgung und Umweltschutz (ElektroG)

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Altgeräte nicht im Hausmüll entsorgt werden.

  • Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass der Endnutzer gesetzlich verpflichtet ist, Altgeräte einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen (z. B. kommunale Sammelstellen).

6. Geltende Normen und Richtlinien

Alle Arbeiten müssen unter Einhaltung der aktuellen DIN-, VDE- und DVGW-Richtlinien, der Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften durchgeführt werden.

 
An wen richtet sich die Förderung?
Die staatlichen Zuschüsse richten sich an private Immobilieneigentümer, Vermieter sowie Unternehmen, die ihre alte Heizungsanlage gegen moderne, effiziente Lösungen wie Wärmepumpen austauschen möchten.

Ihre Vorteile im Jahr 2026: Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie erhebliche Teile Ihrer Investitionskosten zurückerhalten:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe.

  • Effizienz-Bonus: Zusätzlich 5 % bei Verwendung natürlicher Kältemittel (z. B. Propan R290).

  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Ein Extra-Zuschuss für den schnellen Austausch alter fossiler Heizungen.

  • Maximale Förderung: Insgesamt ist eine Förderung von bis zu 70 % der Gesamtkosten möglich (gedeckelt auf maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit).

Was wird gefördert?

  • Installation von Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser).

  • Austausch von Gas- oder Ölheizungen durch hybride oder vollelektrische Systeme.

  • Heizungsoptimierung bestehender Anlagen.

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