Daikin Infrarot-Fernbedienung  BRC4C65
Daikin Infrarot-Fernbedienung  BRC4C65
Daikin Infrarot-Fernbedienung  BRC4C65
Daikin Infrarot-Fernbedienung  BRC4C65

Daikin Infrarot-Fernbedienung BRC4C65

Daikin Infrarot-Fernbedienung BRC4C65
Drahtlose Infrarot-Steuerung
Ausstattung: Fernbedienung und Empfänger
Kompatibel mit FDXM-F, FBA-A-Serie

Die angegebenen Leistungen in BTU und die Kapazität in Quadratmetern sollen die technischen Daten vereinfachen und die Lesbarkeit verbessern. Weitere Informationen erhalten Sie von unserem Kundendienst.
259,00 €
Bruttopreis | Versand inklusive

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Sommerpause (5. – 20. August) 📦

Vom 5. bis zum 20. August laufen unsere Logistik und der Kundenservice eingeschränkt.

Sie können weiterhin ganz beruhigt bestellen: Ihre gewünschten Artikel werden direkt für Sie reserviert. Ab dem 21. August bearbeiten und versenden wir alle Eingänge wieder in gewohnter Geschwindigkeit nach Eingangsdatum.

Daikin Infrarot-Fernbedienung BRC4C65


Klimaanlage Daikin Infrarot serie BRC4C65 Btu

Kit bestehend aus den folgenden Elementen:
BRC4C65 Infrarot-Fernbedienung

Drahtlose Infrarot-Steuerung
Ausstattung: Fernbedienung und Empfänger
Kompatibel mit FDXM-F, FBA-A-Serie

BRC4C65

Sicherheitshinweise und gesetzliche Bestimmungen
 

1. Installations- und Qualifikationsanforderungen

ACHTUNG: Um Personenschäden, Gesundheitsrisiken und Sachschäden zu vermeiden, dürfen Installation, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Reparatur ausschließlich durch autorisiertes Fachpersonal (zertifizierte Heizungsfachbetriebe oder Installateure) durchgeführt werden!

2. Elektrischer Anschluss und Leistung

Die Installation von elektrischen Geräten mit einem Drehstromanschluss (3~/400V), d. h. nicht steckerfertigen Geräten, muss durch einen eingetragenen Fachbetrieb erfolgen.

  • Bei der Erstinstallation eines Gerätes mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist eine vorherige Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers erforderlich.

3. F-Gase-Verordnung (Fluorierte Treibhausgase)

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) darf die Installation von Klimageräten und Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Der Käufer verpflichtet sich, die Installation ausschließlich durch Personal mit gültigem Sachkundenachweis durchführen zu lassen.

4. Bestimmungsgemäße Verwendung

Bitte beachten Sie die beiliegenden Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt- und Systemzertifizierungen für alle Anlagenkomponenten.

  • Wärmeerzeuger: Es darf nur die für das jeweilige Heizsystem zugelassene Abgastechnologie verwendet werden.

  • Wartung: Die bestimmungsgemäße Verwendung schließt die Einhaltung der in den Dokumenten genannten Inspektions- und Wartungsintervalle ein. Eine Nichtbeachtung kann zum Erlöschen der Garantie und zu Sicherheitsrisiken führen.

5. Entsorgung und Umweltschutz (ElektroG)

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Altgeräte nicht im Hausmüll entsorgt werden.

  • Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass der Endnutzer gesetzlich verpflichtet ist, Altgeräte einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen (z. B. kommunale Sammelstellen).

6. Geltende Normen und Richtlinien

Alle Arbeiten müssen unter Einhaltung der aktuellen DIN-, VDE- und DVGW-Richtlinien, der Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften durchgeführt werden.

 
An wen richtet sich die Förderung?
Die staatlichen Zuschüsse richten sich an private Immobilieneigentümer, Vermieter sowie Unternehmen, die ihre alte Heizungsanlage gegen moderne, effiziente Lösungen wie Wärmepumpen austauschen möchten.

Ihre Vorteile im Jahr 2026: Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie erhebliche Teile Ihrer Investitionskosten zurückerhalten:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe.

  • Effizienz-Bonus: Zusätzlich 5 % bei Verwendung natürlicher Kältemittel (z. B. Propan R290).

  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Ein Extra-Zuschuss für den schnellen Austausch alter fossiler Heizungen.

  • Maximale Förderung: Insgesamt ist eine Förderung von bis zu 70 % der Gesamtkosten möglich (gedeckelt auf maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit).

Was wird gefördert?

  • Installation von Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser).

  • Austausch von Gas- oder Ölheizungen durch hybride oder vollelektrische Systeme.

  • Heizungsoptimierung bestehender Anlagen.

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