Fujitsu Kabelgebundene Steuerung UTY-RLRY
UTY-RLRY
Funktionen
- Ein-/Aus-/Wochentimer-Einstellungen
- Ein integrierter Temperatursensor überwacht und regelt die Raumtemperatur präzise.
- Bei Störungen wird ein Fehlercode angezeigt.
- Fehlerhistorie (Zugriff auf die letzten 16 Fehlercodes)
- 2-Draht-Anschluss
Die angegebenen Leistungen in BTU und die Kapazität in Quadratmetern sollen die technischen Daten vereinfachen und die Lesbarkeit verbessern. Weitere Informationen erhalten Sie von unserem Kundendienst.
Fujitsu Kabelgebundene Steuerung UTY-RLRY
Klimaanlagen Fujitsu Kabelgebundene Steuerung Serie UTY-RLRY 0 Btu
Kit bestehend aus folgenden Elementen:
Produktcode: UTY-RLRY
Fujitsu-Code: 3IVF9010_20
Kompakt und vielseitig
- Eine einzige Fernbedienung steuert alle angeschlossenen Innengeräte und bietet eine Wochentimer-Funktion sowie verschiedene Energiesparoptionen.
Intuitive Bedienung
- Betriebsmodus, eingestellte Temperatur und Lüftergeschwindigkeit werden übersichtlich auf dem oberen Display angezeigt.
- Jede einzustellende Funktion wird durch ein Symbol angezeigt.
- Die Bedienungsanleitung macht die Nutzung der Fernbedienung einfach und unkompliziert.
Automatischer Abschalttimer
- Das Innengerät schaltet sich nach Ablauf der voreingestellten Zeit automatisch ab.
Wochentimer
- Mit dem Wochentimer können Sie nicht nur das Ein- und Ausschalten einstellen. Zeit, aber auch Betriebsart und Temperatur.
Energiesparoptionen
- Automatische Rückkehr zur eingestellten Temperatur
- Einstellen des Temperaturbereichs
Sicherheitshinweise und gesetzliche Bestimmungen
1. Installations- und Qualifikationsanforderungen
ACHTUNG: Um Personenschäden, Gesundheitsrisiken und Sachschäden zu vermeiden, dürfen Installation, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Reparatur ausschließlich durch autorisiertes Fachpersonal (zertifizierte Heizungsfachbetriebe oder Installateure) durchgeführt werden!
2. Elektrischer Anschluss und Leistung
Die Installation von elektrischen Geräten mit einem Drehstromanschluss (3~/400V), d. h. nicht steckerfertigen Geräten, muss durch einen eingetragenen Fachbetrieb erfolgen.
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Bei der Erstinstallation eines Gerätes mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist eine vorherige Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers erforderlich.
3. F-Gase-Verordnung (Fluorierte Treibhausgase)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) darf die Installation von Klimageräten und Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Der Käufer verpflichtet sich, die Installation ausschließlich durch Personal mit gültigem Sachkundenachweis durchführen zu lassen.
4. Bestimmungsgemäße Verwendung
Bitte beachten Sie die beiliegenden Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt- und Systemzertifizierungen für alle Anlagenkomponenten.
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Wärmeerzeuger: Es darf nur die für das jeweilige Heizsystem zugelassene Abgastechnologie verwendet werden.
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Wartung: Die bestimmungsgemäße Verwendung schließt die Einhaltung der in den Dokumenten genannten Inspektions- und Wartungsintervalle ein. Eine Nichtbeachtung kann zum Erlöschen der Garantie und zu Sicherheitsrisiken führen.
5. Entsorgung und Umweltschutz (ElektroG)
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Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Altgeräte nicht im Hausmüll entsorgt werden.
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6. Geltende Normen und Richtlinien
Alle Arbeiten müssen unter Einhaltung der aktuellen DIN-, VDE- und DVGW-Richtlinien, der Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften durchgeführt werden.
An wen richtet sich die Förderung? Die staatlichen Zuschüsse richten sich an private Immobilieneigentümer, Vermieter sowie Unternehmen, die ihre alte Heizungsanlage gegen moderne, effiziente Lösungen wie Wärmepumpen austauschen möchten.
Ihre Vorteile im Jahr 2026: Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie erhebliche Teile Ihrer Investitionskosten zurückerhalten:
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Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe.
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Effizienz-Bonus: Zusätzlich 5 % bei Verwendung natürlicher Kältemittel (z. B. Propan R290).
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Klimageschwindigkeits-Bonus: Ein Extra-Zuschuss für den schnellen Austausch alter fossiler Heizungen.
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Maximale Förderung: Insgesamt ist eine Förderung von bis zu 70 % der Gesamtkosten möglich (gedeckelt auf maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit).
Was wird gefördert?
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Installation von Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser).
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Austausch von Gas- oder Ölheizungen durch hybride oder vollelektrische Systeme.
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Heizungsoptimierung bestehender Anlagen.









